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Emsland · Meppen und Umgebung

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Haus?

Sechs kurze Fragen – danach sehen Sie schwarz auf weiß, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Und was darüber hinaus noch möglich wäre.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort auf dem Bildschirm

Bundesförderung effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · Stand 19.08.2026

Grundförderung auf die förderfähigen Kosten15 %
Zusätzlich mit Sanierungsfahrplan (iSFP)+5 %
Förderfähige Kosten, Einfamilienhaus30.000 
… mit Sanierungsfahrplan60.000 
Wir rechnen nach BEGBundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen — Sätze geprüft am 19.08.2026
Anträge über BAFA und KfWZuschüsse an der Gebäudehülle über die BAFA, Heizung und Kredite über die KfW
Heizlast nach DIN EN 12831Raumweise Berechnung — die Grundlage für richtig dimensionierte Anlagen
Mit Energieeffizienz-ExpertenFörderanträge nur mit Fachleuten aus der Expertenliste der dena
Fördercheck

Rechnen wir es aus.

Ein paar Fragen, ungefähr zwei Minuten. Sie bekommen Ihren möglichen Zuschuss für Hülle und Heizung, den möglichen Kreditrahmen und den kompletten Rechenweg dazu.

Fördercheck

Um was für ein Gebäude geht es?

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt, bis zu welcher Höhe gefördert wird – bei der Hülle und bei der Heizung getrennt.

Wann wurde der Bauantrag für das Haus gestellt?

Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Was haben Sie vor?

Mehrfachauswahl. Die drei Bereiche laufen über unterschiedliche Stellen und werden deshalb getrennt gerechnet.

Gebäudehülle und Anlagentechnik Zuschuss über die BAFA

Neue Heizung und erneuerbare Wärme Zuschuss über die KfW

Strom vom eigenen Dach kein BEG-Zuschuss – andere Wege

Womit rechnen Sie ungefähr?

Eine grobe Schätzung genügt. Falls Sie schon Angebote haben: der Bruttobetrag der Leistungen.

Gebäudehülle und Anlagentechnik

1.000 €150.000 €

Neue Heizung und erneuerbare Wärme

1.000 €150.000 €

Photovoltaik und Speicher

1.000 €80.000 €

Gibt es einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und selbst gefördert. Er hebt die Kostengrenze an der Hülle und bringt fünf Prozentpunkte extra.

Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen?

Nur für die Heizungsförderung relevant. Bei selbst bewohntem Eigentum und bis zu 40.000 € (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, sonst 30.000 €) steigt die Obergrenze der KfW-Förderung von 70 auf 80 %. Ihre Angabe bleibt auf Ihrem Gerät.

Wie weit sind Sie schon?

Diese Frage entscheidet über alles andere: Ein bedingungslos unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn – dann ist die Förderung in der Regel verloren.

Ihr Potenzial

Der Zuschuss oben ist nur ein Topf von fünfen.

Der Fördercheck rechnet Hülle und Heizung. Daneben gibt es weitere Wege, die sich zum Teil kombinieren lassen und zum Teil ausschließen. Genau daran scheitern die meisten – nicht am Geld.

Gebäudehülle

BAFA

15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, 20 % mit Sanierungsfahrplan auf den Teil oberhalb der Grenze. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus 30.000 €, mit iSFP 60.000 €.

Das rechnet Ihnen der Fördercheck oben aus

Neue Heizung

KfW 458

Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %, bei selbst bewohntem Eigentum und Haushaltseinkommen bis 40.000 € bis 80 %. Höchstbetrag 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Getrennt von der Hülle – und in aller Regel nach der Dämmung

Zinsgünstiger Kredit

KfW 358/359

Bis zu 120.000 € je Wohneinheit als Ergänzungskredit – aber nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € kommt ein Zinsvorteil dazu.

Beantragt wird über Ihre Hausbank, nicht bei der KfW direkt

Über die Steuer

§ 35c EStG

Statt eines Zuschusses: 7 %, 7 % und 6 % der Kosten über drei Jahre, zusammen höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist selbst bewohntes Eigentum und ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist.

Für dieselbe Maßnahme entweder Zuschuss oder Steuer – nicht beides

Photovoltaik und Speicher

kein Zuschuss

Für PV und Batteriespeicher gibt es keinen BEG-Zuschuss. Es bleiben die Einspeisevergütung nach dem EEG, zinsgünstige KfW-Kredite, der Umsatzsteuer-Nullsatz beim Kauf und je nach Ort kommunale Programme.

Sinnvoll erst, wenn der künftige Stromverbrauch feststeht
Dazu kommen Programme, die kaum jemand auf dem Schirm hat.

Land Niedersachsen, Landkreis Emsland, Ihre Kommune, Ihr Netzbetreiber – je nach Adresse und Maßnahme kann das noch einmal etwas beitragen. Diese Programme ändern sich laufend und stehen nirgends gebündelt. Wir sehen für Ihre konkrete Adresse nach, was aktuell läuft.

Und jetzt das Wirrwarr auflösen.

Mehrere Töpfe, mehrere Antragswege, unterschiedliche Fristen, und dazwischen die Regel, dass ein einziger unterschriebener Auftrag alles kippen kann. Sie müssen das nicht verstehen. Sie müssen nur einmal jemanden draufschauen lassen, der es sortiert und Ihnen danach in einer verständlichen Übersicht sagt: Das ist Ihr Weg, in dieser Reihenfolge, mit diesem Betrag.

Unterlagen einreichen und prüfen lassen
Das eigentliche Problem

Es scheitert selten am Geld. Es scheitert an der Reihenfolge.

Die meisten Hausbesitzer im Emsland verschenken Förderung nicht, weil sie zu wenig investieren – sondern weil sie im falschen Moment unterschreiben oder die falsche Maßnahme zuerst angehen.

01

Der Auftrag kommt vor dem Antrag

Wer den Handwerkervertrag unterschreibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Zuschuss vollständig. Das ist der teuerste und häufigste Fehler.

02

Der Sanierungsfahrplan wird übersprungen

Ohne iSFP liegt die Grenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 €, mit iSFP bei 60.000 € – plus fünf Prozentpunkte. Bei größeren Vorhaben sind das schnell mehrere tausend Euro.

03

Beraten wird, wer verkauft

Fenster empfiehlt der Fensterbauer, die Wärmepumpe der Heizungsbauer. Beide haben recht – und beide haben ein Interesse. Die Frage, was zuerst drankommt, beantwortet niemand.

Betriebe aus dem geprüften Netz

Für Mitglieder

Wir arbeiten mit Handwerksbetrieben aus der Region, die wir vorher geprüft haben — Qualifikation, Referenzen, Versicherung. Sie bekommen Ansprechpartner, keine Namensliste.

Vermittlung nur auf Ihren Wunsch, Provision wird offengelegt

Ihren eigenen Betrieb prüfen lassen

auf Anfrage

Sie haben schon jemanden an der Hand? Wir sehen uns Qualifikation, Angebot und die geplante Ausführung an — auch dann, wenn der Betrieb nicht zu unserem Netz gehört.

Kostenpauschale je Prüfung
Die Reihenfolge

Ein Haus saniert man nicht in Einzelteilen.

Die meisten fangen dort an, wo gerade etwas kaputt ist. Das ist verständlich — und es kostet Sie am Ende ein Vielfaches. Deshalb steht bei uns am Anfang ein Gesamtkonzept mit zeitlicher Abfolge, nicht ein Angebot.

Zuerst

Die Hülle dicht machen

Dach, oberste Geschossdecke, Fenster, Außenwand. Jede dieser Maßnahmen senkt den Wärmebedarf des Gebäudes — und verändert damit alles, was danach kommt.

Danach

Die Technik anpassen

Erst wenn der Wärmebedarf feststeht, lässt sich eine Heizung richtig auslegen. Vorher ist jede Dimensionierung eine Schätzung auf Basis veralteter Werte.

Zum Schluss

Eigenen Strom erzeugen

Photovoltaik und Speicher rechnen sich dann am besten, wenn der tatsächliche Verbrauch bekannt ist — nicht auf Verdacht.

Die teuerste Reihenfolge ist die umgekehrte.

Wer zuerst die Heizung tauscht, lässt sie auf den heutigen, zu hohen Wärmebedarf auslegen. Nach der Dämmung ist die Anlage zu groß — bezahlt, gefördert, und trotzdem falsch. Sie taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr, als sie müsste. Gleichzeitig ist das Budget für die Dämmung weg. Genau dieser Fall begegnet uns am häufigsten, und genau dagegen arbeiten wir.

Leistungen

Acht Dinge, die wir für Ihr Haus tun können.

Die ersten beiden kosten Sie nichts. Die übrigen sind Rechen- und Prüfleistung — das, was Ihnen sonst niemand macht, ohne Ihnen gleichzeitig etwas verkaufen zu wollen.

Zweitmeinung zum Angebot

kostenlos

Sie haben ein Angebot auf dem Tisch und sind unsicher. Wir sehen es uns an, bevor Sie unterschreiben: Ist es vollständig, ist der Preis marktüblich, und stimmt die Reihenfolge der Maßnahmen?

Ergebnis: schriftliche Einschätzung, meist innerhalb weniger Tage

Förder-Check

kostenlos

Welche Zuschüsse für Ihr Gebäude in Frage kommen, in welcher Reihenfolge beantragt wird und was dabei ungefähr herauskommt. Den ersten Überblick bekommen Sie hier auf der Seite in zwei Minuten.

Heizlastberechnung

auf Anfrage

Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831. Sie ist die Grundlage dafür, dass Heizung oder Wärmepumpe die richtige Größe bekommen — und Voraussetzung für einen sauberen hydraulischen Abgleich.

Ergebnis: Berechnung je Raum, als Nachweis verwendbar

Heizlast-Korrektur

auf Anfrage

Ist die angebotene Wärmepumpe richtig dimensioniert? Wir rechnen nach, bevor Sie unterschreiben. Eine zu groß geplante Anlage kostet Sie zweimal: einmal beim Kauf und danach in jedem Betriebsjahr. Wir prüfen die Auslegung des Anbieters und sagen Ihnen, was wir anders rechnen.

Ergebnis: Nachrechnung mit schriftlicher Einschätzung zum vorliegenden Angebot

Nachweise für Einzelmaßnahmen

auf Anfrage

U-Wert- und Fensternachweise, Nachweis des hydraulischen Abgleichs, Unterstützung bei der Fachunternehmererklärung und beim Verwendungsnachweis gegenüber der BAFA.

Ergebnis: je Nachweis einzeln, passend zu Ihrem Förderantrag

Sanierungsfahrplan (iSFP)

in Vorbereitung

Das Gesamtkonzept für Ihr Haus: welche Maßnahmen, in welcher Reihenfolge, zu welchen Kosten und mit welcher Förderung. Der Fahrplan hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € und bringt fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss.

Wir bereiten dieses Angebot gerade vor. Sprechen Sie uns an, wenn Sie darauf warten möchten.
Ein Fall zum Nachrechnen

Ein ganz normales Haus, komplett durchgerechnet.

Einfamilienhaus im Emsland, Bauantrag 1976, selbst bewohnt. Geplant sind Dach und Fenster für 45.000 € und danach eine Wärmepumpe für 32.000 € – zusammen 77.000 €. Ein Sanierungsfahrplan liegt vor.

Einfamilienhaus aus den späten 1970er Jahren

Zwei Vorhaben, zwei Stellen, zwei Rechnungen. Die Hülle läuft über die BAFA, die Heizung über die KfW – und weil die Reihenfolge stimmt, wird die Wärmepumpe auf den Bedarf nach der Dämmung ausgelegt.

Dach und Fenster · BAFA · 45.000 €

Grundförderung 15 % auf 45.000 €6.750 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Teil über 30.000 €750 €
Zuschuss Gebäudehülle7.500 €

Ohne Sanierungsfahrplan wären es nur 4.500 € – die förderfähigen Kosten wären bei 30.000 € gedeckelt. Der Fahrplan bringt hier 3.000 € mehr.

Wärmepumpe · KfW 458 · 32.000 €

Grundförderung 30 %9.600 €
Mit Boni bis 70 % möglichbis 22.400 €

Welche Boni greifen, hängt an der alten Anlage, am Zeitpunkt und am Haushaltseinkommen. Der Zuschuss ist bei 28.000 € gedeckelt.

Investition gesamt77.000 €
Zuschuss, sicher gerechnet17.100 €
Zuschuss, wenn die Boni greifenbis 29.900 €
Bleibt zu finanzieren47.100 – 59.900 €
Ergänzungskredit KfW 358 möglichbis 120.000 €

Angaben ohne Gewähr. Beispielrechnung nach BEG Einzelmaßnahmen (BAFA, geprüft 19.08.2026) und BEG Heizungsförderung (KfW, Produktinformation 458, Stand 21.07.2026). Der Sanierungsfahrplan muss vor der Maßnahme vorliegen. Über die Bewilligung entscheidet allein der Fördergeber.

Für Ihr Haus durchrechnen
So läuft es ab

Es fängt mit einem Telefonat an, nicht mit einem Vertreterbesuch.

Niemand steht bei Ihnen vor der Tür, den Sie nicht eingeladen haben. Wir klären erst am Telefon, ob wir Ihnen überhaupt helfen können.

Kurzes Telefonat 1

Kurzes Telefonat

Worum es geht, was Sie vorhaben, ob wir der Richtige dafür sind.

10–15 Minuten · kostenlos
Online-Termin oder Besuch vor Ort 2

Online oder bei Ihnen vor Ort

Wir gehen Unterlagen und Zahlen durch. Ans Haus fahren wir, wenn es sinnvoll ist – Termin nach Absprache.

Nach Ihrem Kalender
Förderfahrplan 3

Förderfahrplan

Schriftlich: welche Programme, was sie bringen, in welcher Reihenfolge.

In der Regel 1–2 Wochen
Antrag vor Auftrag und Begleitung 4

Antrag vor Auftrag

Erst mit der Förderzusage wird beauftragt. Danach behalten wir Fristen und Nachweise im Blick.

Der wichtigste Schritt
Vorbereitung

Was wir brauchen, um Ihnen etwas Belastbares zu sagen.

Je mehr davon vorliegt, desto genauer wird die Rechnung. Fehlt etwas, ist das kein Problem – schicken Sie einfach, was Sie haben. Den Rest klären wir im Gespräch.

Zum Gebäude
  • Baujahr oder Datum des Bauantrags
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Grundriss oder Baupläne, wenn vorhanden
  • Was bereits saniert wurde – und wann
Zur Energie
  • Heizkostenabrechnung der letzten zwei bis drei Jahre
  • Art und Baujahr der jetzigen Heizung
  • Energieausweis, falls vorhanden
  • Individueller Sanierungsfahrplan, falls vorhanden
Zum Vorhaben
  • Angebote, die Ihnen vorliegen – bitte nicht unterschrieben
  • Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Heizung
  • Was Sie sich vorgenommen haben
  • Ihr ungefährer finanzieller Rahmen
Sie können alles direkt hier hochladen.

Im Kontaktformular weiter unten können Sie bis zu fünf Dateien anhängen – PDF, Fotos, Word oder Excel, jeweils bis 10 MB. Sie können uns auch einfach anrufen und die Unterlagen später nachreichen.

Häufige Fragen

Was Hausbesitzer uns immer wieder fragen.

Wann muss der Förderantrag gestellt sein?

Vor Vorhabensbeginn. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags — nicht erst der Baubeginn. Wer den Handwerkervertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts. Es gibt Gestaltungen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; ob ein Vertrag darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan wirklich?

Zwei Dinge. Er hebt die Grenze der förderfähigen Kosten bei einem Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 € und bringt fünf Prozentpunkte zusätzlich — allerdings nur auf den Betrag, der über 30.000 € liegt. Bei kleinen Vorhaben bringt er rechnerisch also nichts, bei größeren mehrere tausend Euro.

Der Fahrplan selbst wird über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude" bezuschusst.

Wie hoch ist die Förderung an der Gebäudehülle?

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Gefördert werden Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie außenliegender Sonnenschutz. Das förderfähige Mindestvolumen liegt bei 300 € brutto.

Muss mein Haus ein bestimmtes Alter haben?

Ja. Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für den Zuschuss ja — die Antragstellung setzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur voraus. Für eine reine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist diese Listung nicht erforderlich.

Woran erkenne ich, dass eine Wärmepumpe zu groß geplant ist?

Am häufigsten daran, dass die Auslegung über eine Faustformel aus Wohnfläche und Baujahr gemacht wurde statt über eine raumweise Heizlastberechnung. Eine zu groß dimensionierte Anlage kostet doppelt: einmal beim Kauf und danach in jedem Betriebsjahr durch häufiges Takten. Genau dafür gibt es bei uns die Heizlast-Korrektur.

Zuschuss oder Steuerermäßigung — was ist besser?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für selbstgenutztes Wohneigentum kommt alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Welcher Weg günstiger ist, hängt an Ihrer persönlichen Steuerlast — das gehört zu Ihrem Steuerberater, und dorthin verweisen wir auch.

Was kostet die Beratung?

Der Angebots-Check und der Förder-Check kosten Sie nichts. Die technischen Leistungen — Heizlastberechnung, Heizlast-Korrektur, Nachweise, Sanierungsfahrplan — sind kostenpflichtig; die Konditionen besprechen wir vorher und schriftlich. Womit wir verdienen, steht offen im Abschnitt Transparenz.

Zwei Wege

Begleitung über die ganze Sanierung — oder nur der eine Punkt, an dem es hakt.

Sie müssen sich nicht binden, um uns zu nutzen. Aber wer über Jahre saniert, fährt mit Begleitung besser als mit Einzelterminen.

Mitgliedschaft

Für alle, die ihr Haus über mehrere Jahre in Etappen sanieren.

  • Gesamtkonzept mit zeitlicher Abfolge für Ihr Gebäude
  • Laufende Begleitung über alle Etappen hinweg, auch über Jahre
  • Förderprüfung bei jedem Schritt neu — Programme ändern sich
  • Zugang zu unserem Netz geprüfter Betriebe aus der Region
  • Angebote gegenlesen, bevor Sie unterschreiben
Beitrag wird vor der Gründung festgelegt · Konditionen auf Anfrage

Einzelleistung

Für alle, die eine konkrete Frage geklärt haben wollen.

  • Zweitmeinung zu einem vorliegenden Angebot
  • Heizlastberechnung oder Nachrechnung einer geplanten Anlage
  • Einzelnachweise für Ihren Förderantrag
  • Prüfung eines Betriebs, den Sie selbst gefunden haben
Pauschale je Leistung · Konditionen auf Anfrage
Transparenz

Womit wir Geld verdienen – und womit nicht.

Wir verkaufen Ihnen keine einzelne Maßnahme. Wir verkaufen Ihnen den Plan, in welcher Reihenfolge Ihr Haus saniert wird — und legen offen, woran wir sonst noch verdienen.

Das machen wir nicht

  • Kein Verkauf am Küchentisch, kein Abschluss beim ersten Termin
  • Keine Empfehlung ohne Begründung, die Sie nachrechnen können
  • Keine Förderzusagen – die erteilt ausschließlich der Fördergeber
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung
Kontakt

Reden wir über Ihr Haus.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht, und hängen Sie an, was Sie haben. Wir sehen es durch und rufen Sie innerhalb von zwei Werktagen an – ein kurzes Vorgespräch, kein Verkaufstermin. Alles Weitere machen wir online oder bei Ihnen, wie es Ihnen passt.

Telefon: +49 171 9111-330
E-Mail: info@derhausbund.de
Der Hausbund – Verein in Gründung · Finkenstraße 38A · 49716 Meppen

    Lieber direkt sprechen? +49 171 9111-330 – oder per Mail an info@derhausbund.de.