Sechs kurze Fragen – danach sehen Sie schwarz auf weiß, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Und was darüber hinaus noch möglich wäre.
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · Stand 19.08.2026
Ein paar Fragen, ungefähr zwei Minuten. Sie bekommen Ihren möglichen Zuschuss für Hülle und Heizung, den möglichen Kreditrahmen und den kompletten Rechenweg dazu.
Um was für ein Gebäude geht es?
Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt, bis zu welcher Höhe gefördert wird – bei der Hülle und bei der Heizung getrennt.
Wann wurde der Bauantrag für das Haus gestellt?
Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Was haben Sie vor?
Mehrfachauswahl. Die drei Bereiche laufen über unterschiedliche Stellen und werden deshalb getrennt gerechnet.
Gebäudehülle und Anlagentechnik Zuschuss über die BAFA
Neue Heizung und erneuerbare Wärme Zuschuss über die KfW
Strom vom eigenen Dach kein BEG-Zuschuss – andere Wege
Womit rechnen Sie ungefähr?
Eine grobe Schätzung genügt. Falls Sie schon Angebote haben: der Bruttobetrag der Leistungen.
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Neue Heizung und erneuerbare Wärme
Photovoltaik und Speicher
Gibt es einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und selbst gefördert. Er hebt die Kostengrenze an der Hülle und bringt fünf Prozentpunkte extra.
Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen?
Nur für die Heizungsförderung relevant. Bei selbst bewohntem Eigentum und bis zu 40.000 € (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, sonst 30.000 €) steigt die Obergrenze der KfW-Förderung von 70 auf 80 %. Ihre Angabe bleibt auf Ihrem Gerät.
Wie weit sind Sie schon?
Diese Frage entscheidet über alles andere: Ein bedingungslos unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn – dann ist die Förderung in der Regel verloren.
Der Fördercheck rechnet Hülle und Heizung. Daneben gibt es weitere Wege, die sich zum Teil kombinieren lassen und zum Teil ausschließen. Genau daran scheitern die meisten – nicht am Geld.
15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, 20 % mit Sanierungsfahrplan auf den Teil oberhalb der Grenze. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus 30.000 €, mit iSFP 60.000 €.
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %, bei selbst bewohntem Eigentum und Haushaltseinkommen bis 40.000 € bis 80 %. Höchstbetrag 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Bis zu 120.000 € je Wohneinheit als Ergänzungskredit – aber nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € kommt ein Zinsvorteil dazu.
Statt eines Zuschusses: 7 %, 7 % und 6 % der Kosten über drei Jahre, zusammen höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist selbst bewohntes Eigentum und ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist.
Für PV und Batteriespeicher gibt es keinen BEG-Zuschuss. Es bleiben die Einspeisevergütung nach dem EEG, zinsgünstige KfW-Kredite, der Umsatzsteuer-Nullsatz beim Kauf und je nach Ort kommunale Programme.
Land Niedersachsen, Landkreis Emsland, Ihre Kommune, Ihr Netzbetreiber – je nach Adresse und Maßnahme kann das noch einmal etwas beitragen. Diese Programme ändern sich laufend und stehen nirgends gebündelt. Wir sehen für Ihre konkrete Adresse nach, was aktuell läuft.
Mehrere Töpfe, mehrere Antragswege, unterschiedliche Fristen, und dazwischen die Regel, dass ein einziger unterschriebener Auftrag alles kippen kann. Sie müssen das nicht verstehen. Sie müssen nur einmal jemanden draufschauen lassen, der es sortiert und Ihnen danach in einer verständlichen Übersicht sagt: Das ist Ihr Weg, in dieser Reihenfolge, mit diesem Betrag.
Unterlagen einreichen und prüfen lassenDie meisten Hausbesitzer im Emsland verschenken Förderung nicht, weil sie zu wenig investieren – sondern weil sie im falschen Moment unterschreiben oder die falsche Maßnahme zuerst angehen.
Wer den Handwerkervertrag unterschreibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Zuschuss vollständig. Das ist der teuerste und häufigste Fehler.
Ohne iSFP liegt die Grenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 €, mit iSFP bei 60.000 € – plus fünf Prozentpunkte. Bei größeren Vorhaben sind das schnell mehrere tausend Euro.
Fenster empfiehlt der Fensterbauer, die Wärmepumpe der Heizungsbauer. Beide haben recht – und beide haben ein Interesse. Die Frage, was zuerst drankommt, beantwortet niemand.
Wir arbeiten mit Handwerksbetrieben aus der Region, die wir vorher geprüft haben — Qualifikation, Referenzen, Versicherung. Sie bekommen Ansprechpartner, keine Namensliste.
Sie haben schon jemanden an der Hand? Wir sehen uns Qualifikation, Angebot und die geplante Ausführung an — auch dann, wenn der Betrieb nicht zu unserem Netz gehört.
Die meisten fangen dort an, wo gerade etwas kaputt ist. Das ist verständlich — und es kostet Sie am Ende ein Vielfaches. Deshalb steht bei uns am Anfang ein Gesamtkonzept mit zeitlicher Abfolge, nicht ein Angebot.
Dach, oberste Geschossdecke, Fenster, Außenwand. Jede dieser Maßnahmen senkt den Wärmebedarf des Gebäudes — und verändert damit alles, was danach kommt.
Erst wenn der Wärmebedarf feststeht, lässt sich eine Heizung richtig auslegen. Vorher ist jede Dimensionierung eine Schätzung auf Basis veralteter Werte.
Photovoltaik und Speicher rechnen sich dann am besten, wenn der tatsächliche Verbrauch bekannt ist — nicht auf Verdacht.
Wer zuerst die Heizung tauscht, lässt sie auf den heutigen, zu hohen Wärmebedarf auslegen. Nach der Dämmung ist die Anlage zu groß — bezahlt, gefördert, und trotzdem falsch. Sie taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr, als sie müsste. Gleichzeitig ist das Budget für die Dämmung weg. Genau dieser Fall begegnet uns am häufigsten, und genau dagegen arbeiten wir.
Die ersten beiden kosten Sie nichts. Die übrigen sind Rechen- und Prüfleistung — das, was Ihnen sonst niemand macht, ohne Ihnen gleichzeitig etwas verkaufen zu wollen.
Sie haben ein Angebot auf dem Tisch und sind unsicher. Wir sehen es uns an, bevor Sie unterschreiben: Ist es vollständig, ist der Preis marktüblich, und stimmt die Reihenfolge der Maßnahmen?
Welche Zuschüsse für Ihr Gebäude in Frage kommen, in welcher Reihenfolge beantragt wird und was dabei ungefähr herauskommt. Den ersten Überblick bekommen Sie hier auf der Seite in zwei Minuten.
Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831. Sie ist die Grundlage dafür, dass Heizung oder Wärmepumpe die richtige Größe bekommen — und Voraussetzung für einen sauberen hydraulischen Abgleich.
Ist die angebotene Wärmepumpe richtig dimensioniert? Wir rechnen nach, bevor Sie unterschreiben. Eine zu groß geplante Anlage kostet Sie zweimal: einmal beim Kauf und danach in jedem Betriebsjahr. Wir prüfen die Auslegung des Anbieters und sagen Ihnen, was wir anders rechnen.
U-Wert- und Fensternachweise, Nachweis des hydraulischen Abgleichs, Unterstützung bei der Fachunternehmererklärung und beim Verwendungsnachweis gegenüber der BAFA.
Das Gesamtkonzept für Ihr Haus: welche Maßnahmen, in welcher Reihenfolge, zu welchen Kosten und mit welcher Förderung. Der Fahrplan hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € und bringt fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss.
Einfamilienhaus im Emsland, Bauantrag 1976, selbst bewohnt. Geplant sind Dach und Fenster für 45.000 € und danach eine Wärmepumpe für 32.000 € – zusammen 77.000 €. Ein Sanierungsfahrplan liegt vor.
Zwei Vorhaben, zwei Stellen, zwei Rechnungen. Die Hülle läuft über die BAFA, die Heizung über die KfW – und weil die Reihenfolge stimmt, wird die Wärmepumpe auf den Bedarf nach der Dämmung ausgelegt.
Dach und Fenster · BAFA · 45.000 €
Ohne Sanierungsfahrplan wären es nur 4.500 € – die förderfähigen Kosten wären bei 30.000 € gedeckelt. Der Fahrplan bringt hier 3.000 € mehr.
Wärmepumpe · KfW 458 · 32.000 €
Welche Boni greifen, hängt an der alten Anlage, am Zeitpunkt und am Haushaltseinkommen. Der Zuschuss ist bei 28.000 € gedeckelt.
Angaben ohne Gewähr. Beispielrechnung nach BEG Einzelmaßnahmen (BAFA, geprüft 19.08.2026) und BEG Heizungsförderung (KfW, Produktinformation 458, Stand 21.07.2026). Der Sanierungsfahrplan muss vor der Maßnahme vorliegen. Über die Bewilligung entscheidet allein der Fördergeber.
Für Ihr Haus durchrechnenNiemand steht bei Ihnen vor der Tür, den Sie nicht eingeladen haben. Wir klären erst am Telefon, ob wir Ihnen überhaupt helfen können.
1
Worum es geht, was Sie vorhaben, ob wir der Richtige dafür sind.
2
Wir gehen Unterlagen und Zahlen durch. Ans Haus fahren wir, wenn es sinnvoll ist – Termin nach Absprache.
3
Schriftlich: welche Programme, was sie bringen, in welcher Reihenfolge.
4
Erst mit der Förderzusage wird beauftragt. Danach behalten wir Fristen und Nachweise im Blick.
Je mehr davon vorliegt, desto genauer wird die Rechnung. Fehlt etwas, ist das kein Problem – schicken Sie einfach, was Sie haben. Den Rest klären wir im Gespräch.
Im Kontaktformular weiter unten können Sie bis zu fünf Dateien anhängen – PDF, Fotos, Word oder Excel, jeweils bis 10 MB. Sie können uns auch einfach anrufen und die Unterlagen später nachreichen.
Vor Vorhabensbeginn. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags — nicht erst der Baubeginn. Wer den Handwerkervertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts. Es gibt Gestaltungen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; ob ein Vertrag darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Zwei Dinge. Er hebt die Grenze der förderfähigen Kosten bei einem Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 € und bringt fünf Prozentpunkte zusätzlich — allerdings nur auf den Betrag, der über 30.000 € liegt. Bei kleinen Vorhaben bringt er rechnerisch also nichts, bei größeren mehrere tausend Euro.
Der Fahrplan selbst wird über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude" bezuschusst.
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Gefördert werden Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie außenliegender Sonnenschutz. Das förderfähige Mindestvolumen liegt bei 300 € brutto.
Ja. Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Für den Zuschuss ja — die Antragstellung setzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur voraus. Für eine reine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist diese Listung nicht erforderlich.
Am häufigsten daran, dass die Auslegung über eine Faustformel aus Wohnfläche und Baujahr gemacht wurde statt über eine raumweise Heizlastberechnung. Eine zu groß dimensionierte Anlage kostet doppelt: einmal beim Kauf und danach in jedem Betriebsjahr durch häufiges Takten. Genau dafür gibt es bei uns die Heizlast-Korrektur.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für selbstgenutztes Wohneigentum kommt alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Welcher Weg günstiger ist, hängt an Ihrer persönlichen Steuerlast — das gehört zu Ihrem Steuerberater, und dorthin verweisen wir auch.
Der Angebots-Check und der Förder-Check kosten Sie nichts. Die technischen Leistungen — Heizlastberechnung, Heizlast-Korrektur, Nachweise, Sanierungsfahrplan — sind kostenpflichtig; die Konditionen besprechen wir vorher und schriftlich. Womit wir verdienen, steht offen im Abschnitt Transparenz.
Sie müssen sich nicht binden, um uns zu nutzen. Aber wer über Jahre saniert, fährt mit Begleitung besser als mit Einzelterminen.
Für alle, die ihr Haus über mehrere Jahre in Etappen sanieren.
Für alle, die eine konkrete Frage geklärt haben wollen.
Wir verkaufen Ihnen keine einzelne Maßnahme. Wir verkaufen Ihnen den Plan, in welcher Reihenfolge Ihr Haus saniert wird — und legen offen, woran wir sonst noch verdienen.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht, und hängen Sie an, was Sie haben. Wir sehen es durch und rufen Sie innerhalb von zwei Werktagen an – ein kurzes Vorgespräch, kein Verkaufstermin. Alles Weitere machen wir online oder bei Ihnen, wie es Ihnen passt.
Telefon: +49 171 9111-330
E-Mail: info@derhausbund.de
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